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Gesetzliche Zuzahlung bei Krankenfahrten:

10 % des Fahrpreises, jedoch min. 5,00 € bis max. 10,00 € pro Fahrt

Bei zuzahlungspflichtigen Kunden dürfen wir der Krankenkasse nur den Fahrpreis gemäß Rahmenvereinbarung abzüglich der Eigenbeteiligung in Rechnung stellen. Ihren Eigenanteil können Sie dann bequem in bar, mit Kreditkartenzahlung oder auf Rechnung begleichen. 

 

Es gibt aber auch die Möglichkeit der Befreiung von der Zuzahlung:

Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sein, zeigen Sie bitte dem Fahrer den Befreiungsausweis vor und Sie müssen keine Zuzahlung leisten (verordnete Krankenfahrten sind dann für Sie kostenfrei). Die Befreiung von der Zuzahlung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die Befreiung hat dann Gültigkeitsdauer bis Ende des jeweiligen Kalenderjahres.

Ob und wann Sie die Voraussetzung einer Befreiung erfüllen, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse und auf deren Homepage-Informationsseiten.

 

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Damit Sie als Patient nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen, bis zu denen Sie Zuzahlungen leisten müssen.
  • Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent.
  • Sammeln Sie und alle Angehörigen, deren Zuzahlungen berücksichtigt werden, deshalb alle Belege über geleistete Zuzahlungen und bewahren Sie diese sorgfältig auf.
  • Wenn die Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, stellen Sie bei der Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr.

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